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   VGH Bayern, 01.02.2002 - 25 ZB 98.1925   

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VGH Bayern, 01.02.2002 - 25 ZB 98.1925 (https://dejure.org/2002,60603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2002 - 25 ZB 98.1925 (https://dejure.org/2002,60603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 25 ZB 98.1925 (https://dejure.org/2002,60603)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 20.10.2016 - 2 N 15.1060

    Bebauungsplan zur Festsetzung eines Sondergebiets für einen Biergarten

    Jedoch liefert sie nur generelle Anhaltspunkte, sie ist nicht allgemeinverbindlich (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.2002 - 25 ZB 98.1925 - juris) und ersetzt keine konkrete Beurteilung.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 3 K 321/17

    Baurechtliche Normenkontrolle -punktueller Abwägungsfehler

    Jedoch liefert sie nur generelle Anhaltspunkte, sie ist nicht allgemeinverbindlich (vgl. VGH München, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 25 ZB 98.1925 -, juris 3; OVG Münster, Beschluss vom 1. Januar 2007 - 7 B 2466/06 - juris Rn. 11) und ersetzt keine konkrete Beurteilung.
  • VG Ansbach, 13.11.2013 - AN 9 K 12.02335

    Stellplätze; Festsetzung einer Grünfläche; Rücksichtnahmegebot; Befreiung

    Vor diesem Hintergrund verlangt die Tatsache, dass nach der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz mit Blick auf das Spitzenpegelkriterium (Abschnitt 6.1 der TA Lärm) ein Abstand von 15 Metern zwischen dem Rand des Parkplatzes und dem nächstgelegenen Immissionsort bei Stellplatznutzung in der Nacht durch PKW im Mischgebiet erforderlich ist, keine andere Einschätzung (vgl. zur Parkplatzlärmstudie BayVGH B.v.1.2.2002 - 25 ZB 98.1925 - juris).
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